
Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit
und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben
- insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als
unentbehrlich erwiesen.
Rentenberater
sind gerichtlich zugelassen sind unabhängige
Vertreter der Interessen ihrer Mandanten sind an die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
(BRAGO) gebunden sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert unterliegen
der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts - Landgerichts
- sind ein Organ der Rechtspflege
vertreten und unterstützen bei
Durchsetzung von Renten Widerspruchsverfahren,
Verfahren vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten Kontenklärungen Rentenanträgen Geltendmachung
von rentenrechtlichen Zeiten Durchsetzung richtiger Einstufung
nach dem Fremdrentengesetz Berechnungen, Beratungen für Nachzahlungen
aller Art (Gutachten) Gestaltung freiwilliger Beitragszahlung öffentlich-rechtlichen
Versorgungsangelegenheiten Betriebsrenten Berufsständischen
Versorgungen Vorruhestandsregelungen / Sozialplänen Schwerbehindertenrentenangelegenheiten Arbeitsunfällen Berufskrankheiten Angelegenheiten
der Kranken- und Pflegeversicherung Gestaltung einer individuellen
Altersvorsorge
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