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Unsere Tätigkeit für den öffentlichen Sektor umfasst in der Regel zwei Bereiche, die aufeinander aufbauen, aber auch unabhängig voneinander ausgewählt werden können. I. Prüfung und Bewertung der vorhandenen Versicherungen und Feststellung, ob eine Ausschreibung sinnvoll und/oder notwendig ist sowie Vorschläge für bedarfsgerechtes Versicherern. Wenn eine EU-weite Ausschreibung nicht sinnvoll ist, so dient unsere gutachterliche Stellungnahme auch zur Vorlage bei den Rechnungsprüfungsämtern. Haben wir uns in einer Stellungnahme für die EU-weite Ausschreibung ausgesprochen, dann führten alle anschließend von uns begleiteten Ausschreibungen zu teils erheblichen Einsparungen. II. Mitwirkung bei der Ausschreibung. III. Beratung und Begleitung der EU-weiten Ausschreibung bei Überführung von VBL und anderen Versorgungswerken in die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung Weil wir seit 1994 den öffentlichen Sektor beraten, wurde bei einigen Auftraggebern bereits eine zweite, wiederum erfolgreiche, Ausschreibung durchgeführt.
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