Auszug aus: Süddeutsche Zeitung vom 19.01.2002

Direktversicherungen

Lieber auf die Zulage verzichten

Pauschalbesteuerung oft interessanter / Neue Betriebsrenten könnten aber besser abschneiden.
Von Daniela Kuhr

Direktversicherungen zählen in Deutschland zu den Klassikern der Altersvorsorge. Schon vor der Rentenreform wurden sie staatlich gefördert: Die Beiträge sind steuerbegünstigt und derzeit noch sozialabgabenfrei. Doch auch nach dem Start der so genannten Riester-Rente können diese Versicherungen eine attraktive Anlageform sein.

5,8 Millionen Direktversicherungs-Verträge gab es laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft zum Ende des Jahres 2000 in der Bundesrepublik. Mit der Rentenreform wird das Interesse vermutlich noch steigen: Denn grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer seit diesem Jahr das Recht, einen Teil seines Gehalts in eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge umzuwandeln (so genannte Entgeltumwandlung). Bietet der Arbeitgeber weder Pensionskasse noch Pensionsfonds an, hat der Arbeitnehmer zumindest Anspruch auf eine staatlich geförderte Direktversicherung.

Einfachere Lösung für kleine Firmen

Zwar werden viele Arbeitgeber im Laufe des Jahres einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse anbieten, doch sicher nicht alle. Vor allem kleineren Firmen dürfte der Aufwand oft zu groß sein. Die Direktversicherung ist für sie die einfachere Lösung, denn hier kann der Arbeitnehmer frei wählen zwischen den diversen Anbietern und den Vertrag dann einfach seinem Arbeitgeber vorlegen.

Zur Klarstellung: Während der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge ermöglichen muss, ist auf Arbeitnehmerseite alles freiwillig: Niemand muss für sein Alter vorsorgen. Entscheidet sich der Arbeitnehmer aber für eine Direktversicherung, hat er grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Varianten.

  • Pauschalbesteuerung:
    Bis zur Höhe von maximal 1752 Euro kann der Arbeitgeber die Sparbeiträge direkt vom Gehalt abzweigen – mit der Folge, dass sie pauschal mit 20 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer versteuert werden. Darüber hinaus sind die Beiträge derzeit noch (bis Ende 2008) sozialabgabenfrei, wenn sie aus Sonderzahlungen des Arbeitgebers, wie etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, und nicht monatlich erbracht werden.
    Ab dem Jahr 2009 entfällt die Sozialabgabenfreiheit für die Entgeltumwandlung, nur der Vorteil aus der Pauschalbesteuerung bleibt. Die Auszahlung im Rentenalter ist nach zwölf Jahren Laufzeit steuerfrei, wenn die Summe auf einen Schlag ausbezahlt wird. Wählt der Sparer aber die Auszahlung als monatliche Rente, muss er den Ertragsanteil versteuern.
  • Riester-Zulage:
    Der Anleger hat auch die Möglichkeit, eine Direktversicherung mit Riester-Zulagen zu wählen. Gefördert werden in diesem Jahr allerdings höchstens ein Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 525 Euro (wie bei allen zulagengeförderten Verträgen). Bis zum Jahr 2008 steigt der Förderhöchstbetrag auf vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2100 Euro.

Jährliche Auswirkungen auf Steuer und Sozialversicherung im Jahr 2002*

 

Auszahlung als Gehalt (in Euro)

Zahlung in die Direktversicherung (in Euro) 

Gehaltsanteil/Beitrag

1752,00

1752,00

Invid. Einkommens-/Pauschalsteuer 

 751,60

350,40

Kirchensteuer

 60,10

 28,00

Solidaritätszuschlag

 41,30

 19,30

Steuern insg.

853,00

 397,70

Steuerersparnis

 

455,30

Gesetzl. Rentenversicherung**(19,10%)

167,30

0,00

Arbeitslosenversicherung**(6,50%)

56,90

0,00

Gesetzl. Krankenversicherung**(13,50%)

0,00

0,00

Gesetzl. Pflegeversicherung**(1,70%)

0,00

0,00

Sozialversicherung insgesamt

224,20

 0,00

Minderung Sozialversicherungsbeiträge

 

 224,20

Aufwand insgesamt

 

 

Beitrag

 

 1752,00

Abz. Minderung Steuern und Sozialvers.beiträge

 

 679,50

Nettoaufwand

 

 1072,50

 *  Der Arbeitnehmer ist alleinstehend. Sein Jahresbruttogehalt liegt bei 50.000 Euro. Der individuelle Steuersatz für die Ermittlung der Lohnsteuer wurde nach dem Einkommensteuertarif 2002 (Grundtabelle) ermittelt. Auch die Berechnung für 2009 wurde aufgrund der gegenwärtigen Lohnsteuertabelle erstellt, da sich über die Entwicklung in diesem Bereich noch keine konkrete Aussage treffen lässt.

 ** Der Arbeitnehmeranteil beträgt 50% dieser Sätze.

Der Sparer muss die Beiträge zunächst aus seinem lohnversteuerten Einkommen zahlen, also auf die Steuervorteile aus der ersten Variante verzichten. Durch die Gewährung der Zulage oder des Sonderausgabenabzugs wird er aber so gestellt, als habe er die Beiträge aus unversteuertem Einkommen gezahlt. Dafür ist die spätere Auszahlung als lebenslange monatliche Rente komplett zu versteuern. Die Auszahlung in einer Summe ist bei Verträgen, die mit Riester-Zulagen gefördert wurden, nicht möglich.

Zweigleisig sparen

Experten raten jedoch, bei der betrieblichen Altersvorsorge auf die Riester-Zulage zu verzichten. Wer genug Geld hat, kann nämlich zweigleisig sparen: Einen privaten Altersvorsorge-Vertrag abschließen und hier die Riester-Mittel beantragen; zusätzlich über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abschließen und hier die Vorteile aus der Pauschalversteuerung kassieren.

Doch die Mittel, um in zwei Verträgen zu sparen, wird nicht jeder haben. „Dann spricht viel für die Pauschalversteuerung“, sagt Rüdiger Falken, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater aus Hamburg. Zum einen würden bei Verträgen mit Riester-Zulage in diesem Jahr nur 525 Euro gefördert, während es bei der Pauschalbesteuerung 1752 Euro seien. Zum anderen sei der große Nachteil der zulagengeförderten Direktversicherung, dass die Auszahlung im Alter nur als monatliche Rente erfolgen könne und zudem in voller Höhe besteuert werde.

Je weniger Einkommen, je mehr Kinder, desto besser

"Wer 65 Jahre alt und womöglich krank ist, wird sich ärgern, dass er das Geld nicht auf einen Schlag bekommt", sagt Falken, "zumal dann wenigstens seine Erben etwas davon erhalten und die Auszahlung komplett steuerfrei ist."

Auch bei der Allianz Leben ist man der Ansicht, dass die pauschalbesteuerte Direktversicherung „zumindest bis Ende 2008“ oft attraktiver als die zulagengeförderte sein kann (siehe auch Tabelle). Allgemein gilt jedoch: Mit welcher Variante der Direktversicherte besser fährt, hängt von seiner individuellen Lebenssituation ab. „Je geringer das Einkommen und je mehr Kinder der Arbeitnehmer hat, umso interessanter wird die zulagengeförderte Direktversicherung“, sagt Ulrich Epple, Experte für die betriebliche Altersvorsorge bei der Allianz Leben.

Nachteile der Direktversicherung

Schwierig wird es für den Arbeitnehmer dann, wenn er sich zwischen einer Direktversicherung und einer anderen Form der betrieblichen Altersvorsorge, zum Beispiel einem Pensionsfonds, entscheiden soll. Bei diesem Produkt (oder auch bei einer Pensionskasse) sieht die neue staatliche Förderung so aus: Die gehaltsumgewandelten Beiträge sind bis zur Höhe von vier Prozent der für Westdeutschland geltenden Beitragsbemessungsgrenze (also derzeit maximal 2160 Euro pro Jahr) komplett steuer- und derzeit auch sozialabgabenfrei; ab 2009 entfällt die Sozialabgabenfreiheit.

Der Staat fördert also beim Pensionsfonds oder der Pensionskasse zum einen höhere Beträge als bei der Direktversicherung. Zum anderen sind sie komplett von der Steuer befreit, während es bei der Direktversicherung nur eine günstige Pauschalbesteuerung gibt.

Jährliche Auswirkungen auf Steuer und Sozialversicherung ab 2009*

 

Auszahlung als Gehalt (in Euro)

Zahlung in die Direktversicherung (in Euro) 

Gehaltsanteil/Beitrag

1752,00

1752,00

Invid. Einkommens-/Pauschalsteuer 

 751,60

350,40

Kirchensteuer

 60,10

 28,00

Solidaritätszuschlag

 41,30

 19,30

Steuern insg.

853,00

 397,70

Steuerersparnis

 

455,30

Aufwand insgesamt

 

 

Beitrag

 

 1752,00

Abz. Steuerersparnis 

 

 455,30

 Nettoaufwand

 

 1296,70

 

Berechnung Allianz Leben

 Vorteil: Alles auf einmal - steuerfrei

Im Alter aber wendet sich das Blatt. Die staatlich geförderten Pensionsfonds unterliegen den strengen Riester-Regeln: Die Auszahlungen dürfen nur als monatliche Rente erfolgen und müssen zudem in voller Höhe versteuert werden. Bei der pauschalbesteuerten Direktversicherung dagegen darf die angesparte Summe im Rentenalter auch auf einen Schlag ausgezahlt werden, und zwar steuerfrei.

Welche der beiden Varianten für wen die günstigere ist, lässt sich derzeit noch nicht sagen. "Bisher gab es keine Pensionsfonds in Deutschland, die ersten Produkte werden gerade erst entwickelt", sagt Falken. "Sie hören sich zwar interessant an, weil sie die einbezahlten Gelder in größerem Maße am Aktienmarkt investieren dürfen als Versicherungsprodukte." Ein Urteil könne er jedoch erst abgeben, wenn einige Pensionsfonds auf dem Markt sind.

Im Einzelfall könne es dann sogar interessant sein, eine bereits abgeschlossene Direktversicherung ruhen zu lassen und stattdessen in einen Pensionsfonds zu zahlen. "Das kommt aber auf die individuelle Lebenssituation des Sparers und die Ausgestaltung des Pensionsfonds an", sagt Falken.

Dreifach sparen möglich

Auch hier gilt jedoch: Wer genügend flüssige Mittel zum Sparen hat, kann beide Wege parallel in Anspruch nehmen – vorausgesetzt der Arbeitgeber spielt mit. "Theoretisch darf man sogar dreifach sparen und wird dabei jedesmal staatlich gefördert", sagt eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums.

Das heißt: Man kann betrieblich in einen Pensionsfonds zahlen und die Steuervorteile mitnehmen, zusätzlich die Pauschalbesteuerung der Direktversicherung in Anspruch nehmen und schließlich privat in einen Riester-Vertrag sparen, auf dem man die Zulagen kassiert. Doch das werden sich die Wenigsten leisten können.

 

 

 

 

 Copyright ©2003-2007 Rüdiger Falken / Peter Sammer