Wir sind Mitglied im Bundesverband der Versicherungsberater e.V.:

Zu den Aufgaben des Bundesverbandes der Versicherungsberater e.V. (BVVB) gehört nach § 2 Ziff. 3 i) der Satzung die Einführung und Ausübung einer Ehrengerichtsordnung. Aus der Zulassung nach dem Rechtsberatungsgesetz und der Zugehörigkeit zum BVVB ergeben sich Berufspflichten, die weitgehend den Regelungen zur Berufsausübung und den Berufspflichten von Rechtsanwälten entsprechen. Den nachstehenden Bestimmungen sind alle Mitglieder des Bundesverbandes der Versicherungsberater e.V. (BVVB) unterworfen.

Versicherungsberater sind unabhängige und neutrale Berater und Vertreter ihrer Mandanten in allen Versicherungsangelegenheiten und frei von Abhängigkeiten jeglicher Art, die ihre Berufsausübung beeinträchtigen.

Versicherungsberater üben ihren Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder diese Berufsordnung sie nicht besonders verpflichten.

Als unabhängige Berater in allen versicherungsrechtlichen Fragen werden Versicherungsberater ihre Mandanten gegenüber der Versicherungswirtschaft betreuen und vertreten, im ausschließlichen Interesse der Mandanten. Sie dürfen zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit keine Bindungen eingehen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten oder auch nur solchen Anschein erwecken und dadurch Anlaß zur Besorgnis der Befangenheit geben. Das gilt gleichermaßen für Mitarbeiter und Personen, die bei Beratung  und beruflicher Tätigkeit mitwirken oder mit denen der Beruf gemeinsam ausgeübt wird.

Versicherungsberater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben Mitarbeiter und sonstige Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten.

Versicherungsberater sind gegen die aus ihrer Berufstätigkeit sich ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 15. Mai 2004 in Kassel

 

  

 

 

 

 

 

 Copyright ©2003-2010 Rüdiger Falken / Peter Sammer